Ab dem 1. April 2012 gilt für Schweizer Webseiten eine Impressumsfplicht. Wer also in der Schweiz eine Webseite betreibt, muss künftig klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadressen veröffentlichen.
Das beinhaltet folgende Angaben:
- Vorname und Name beziehungsweise Firmenname des Anbieters
- Wohnsitz, beziehungsweise Firmensitz mit der kompletten Adresse
- E-Mailadresse, Telefon- und Faxnummer
- Die Kontaktangaben aller, die an der Website mitgewirkt haben (z.B. Betreiber, Konzept, Gestaltung etc.) sind vermerkt.
- Eventuell musst du auch deinen Beruf und Arbeitsstelle angeben. Das hängt davon ab, ob du einen reglementierten Beruf ausübst.
Zusätzliche Informationen zu diesem Thema findest du auf der Webseite des Bundes.
Für Online-Shops wurden die Auflagen ebenfalls angepasst. Weitere Informationen dazu findest du hier: http://startwerk.ch
EDIT 16.04.2012:
Diese Regelung gilt nicht nur für kommerzielle Webseiten, sondern für alle Webseiten auf denen jemand ein Formular ausfüllen kann. Dabei ist egal ob es sich um eine Bestellung, Mail, Gästebucheintrag usw. handelt.
Aufgrund von welchen gesetzlichen Vorlagen ?
Gab es darüber eine Volksabstimmung ? Mir ist nichts bekannt.
Der Bundesrat ist Volksvertreter und das Volk ist bei einer direkten Demokratie die eigentliche Regierung. Um solche Dekrete zu erlassen, benätigt es eine Volksabstimmung. Solte der Bundesrat hier in eigener Kompetenz gehandelt haben, so hat er klar gegen die demokatischen Rechte der Schweiz vestossen.
Hallo frei
Auf der Webseite des Bundes werden Ihre Fragen beantwortet. http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=41733
Gruss Oli